Allgemeine Geschäftsbedingungen
der CITYSEC GmbH, Sitz der Gesellschaft Halle (Saale) – nachfolgend „Auftragnehmerin“. Diese Bedingungen gelten für Verträge über Objektschutz, Veranstaltungsschutz, Empfangsdienste und mobile Kontrollen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
1. Geltung
Abweichende Einkaufs- oder Vergabebedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die CITYSEC GmbH ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Individuelle Angebote, Leistungsbeschreibungen und Auftragsbestätigungen gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsschluss
Darstellungen auf der Website sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der Geschäftsführung bzw. einer bevollmächtigten Person oder durch Aufnahme der Leistung auf Grundlage eines angenommenen Angebots zustande.
3. Leistung
Geschuldet ist die vereinbarte Bewachungs- und Ordnungsleistung, nicht ein bestimmter Erfolg (kein Werksvertrag). Die Auftragnehmerin stellt geeignetes Personal nach § 34a GewO. Weisungen des Auftraggebers, die gegen Gesetz, Unfallverhütung oder die Erlaubnisauflagen verstoßen, werden nicht ausgeführt.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt Objektinformationen, Zutrittsrechte, Schlüssel, Meldewege und Hausregeln rechtzeitig bereit. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten der CITYSEC GmbH.
5. Vergütung
Es gelten die im Angebot genannten Stunden-, Pauschal- oder Monatssätze zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zuschläge für Nacht, Sonntag und Feiertag richten sich nach dem Angebot. Rechnungen der GmbH sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6. Haftung
Die CITYSEC GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7. Geheimhaltung
Beide Parteien behandeln betriebsinterne Informationen vertraulich. Einsatzdokumentation darf nur dem Auftraggeber und zuständigen Behörden zugänglich gemacht werden.
8. Laufzeit und Kündigung
Dauerschuldverhältnisse laufen für die vereinbarte Zeit. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt, soweit nicht anders geregelt, vier Wochen zum Monatsende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz der Gesellschaft in Halle (Saale). Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand: Oktober 2026 · CITYSEC GmbH